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AGB

SIGMA Ladenbau und Projekt GmbH („SIGMA“)
August-Bebel-Straße 19d

39291 Möser,

Deutschland

 

E-Mail: info@sigma-ladenbau.de

Telefon: 0160 2643049

Amtsgericht Stendal, HRB 32422

USt-IdNr.: DE359344967
Geschäftsführer: Marcus Strube

 

1. Geltungsbereich, Unternehmerklausel

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen von SIGMA gegenüber ihren Kunden („Auftraggeber“).

  2. SIGMA schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn SIGMA deren Geltung ausdrücklich in Textform (z. B. E-Mail) zustimmt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

  1. Vertragsgegenstand sind insbesondere Planungs-, Beratungs-, Projektsteuerungs-, Liefer-, Montage- und sonstige Leistungen im Bereich Ladenbau und gewerbliche Innenraumgestaltung (z. B. Supermärkte, Backshops, Fleischereien, Filialkonzepte).

  2. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung sowie ggf. Leistungsbeschreibungen, Plänen, Zeichnungen und Projektunterlagen.

  3. Angaben in Prospekten, Präsentationen oder Online-Darstellungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil werden.

3. Angebot, Vertragsschluss, Änderungen

  1. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

  2. Ein Vertrag kommt zustande durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Beginn der Ausführung nach Auftragserteilung.

  3. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs („Change Requests“) bedürfen der Textform. SIGMA ist berechtigt, dadurch entstehende Mehrkosten sowie Terminverschiebungen geltend zu machen.

4. Unterlagen, Eigentum, Schutzrechte

  1. An Abbildungen, Zeichnungen, Plänen, Kalkulationen, Konzepten, Mood-Boards, Visualisierungen und sonstigen Unterlagen behält SIGMA sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstige Schutzrechte.

  2. Unterlagen dürfen ohne vorherige Zustimmung von SIGMA weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder außerhalb des Projekts verwendet werden, soweit dies nicht zur Projektdurchführung zwingend erforderlich ist.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Genehmigungen, Vermieterauflagen sowie technischen Rahmenbedingungen rechtzeitig bereit.

  2. Der Auftraggeber sorgt für ungehinderten Zugang zur Fläche, erforderliche Ansprechpartner vor Ort, notwendige Arbeitsfreigaben sowie die Einhaltung von Sicherheits- und Hausordnungen.

  3. Verzögerungen oder Mehrkosten infolge fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von SIGMA; vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen.

6. Termine, Liefer-/Leistungsfristen, höhere Gewalt

  1. Termine/Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

  2. Fälle höherer Gewalt sowie sonstige, von SIGMA nicht zu vertretende Umstände (z. B. behördliche Maßnahmen, Streik, Material-/Lieferengpässe, Verzögerungen von Vorlieferanten) berechtigen SIGMA zu angemessener Verlängerung von Liefer-/Leistungsfristen. Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

7. Vergütung, Nebenkosten, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

  1. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.

  2. SIGMA ist berechtigt, Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt zu verlangen (z. B. Planung, Materialbeschaffung, Produktion, Montage).

  3. Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Skonto möglich nach Vereinbarung.

  4. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.

8. Eigentumsvorbehalt (bei Waren/Lieferteilen)

  1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von SIGMA.

  2. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt; die daraus entstehenden Forderungen tritt er in Höhe der offenen Forderungen von SIGMA bereits jetzt an SIGMA ab. SIGMA nimmt die Abtretung an. 

 

9. Abnahme (bei Werkleistungen), Teilabnahmen

  1. Soweit Werkleistungen geschuldet sind (insbesondere Montage/Herstellung individueller Leistungen), erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme.

  2. Der Auftraggeber hat die Leistung unverzüglich zu prüfen und abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

  3. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung in Benutzung nimmt oder trotz Aufforderung nicht innerhalb von 10 Werktagen abnimmt und keine wesentlichen Mängel in Textform rügt.

  4. SIGMA kann Teilabnahmen für in sich abgeschlossene Teilleistungen verlangen.

10. Nutzungsrechte an Planungen/Konzepten (2D/3D, Grundrisse, Wandansichten, Mood-Boards)

  1. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Planungs- und Konzeptunterlagen ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck und das konkret beauftragte Projekt.

  2. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. andere Ladenbauer, Wettbewerber) oder Nutzung für andere Projekte bedarf der vorherigen Zustimmung von SIGMA in Textform. Ausgenommen ist die projektbezogene Weitergabe an am Projekt beteiligte Dienstleister (z. B. Vermieter, Fachplaner, Generalunternehmer), soweit dies zur Durchführung erforderlich ist.

  3. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei SIGMA.

11. Gewährleistung/Mängelrechte

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit folgenden Maßgaben.

  2. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Lieferung/Abnahme in Textform anzuzeigen; andernfalls sind Mängelrechte insoweit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  3. SIGMA hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung). Fehlschlägt die Nacherfüllung, kann der Auftraggeber mindern oder – bei wesentlichen Mängeln – nach den gesetzlichen Vorschriften zurücktreten.

12. Haftung

  1. SIGMA haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SIGMA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

  3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

  

13. Kündigung, Rücktritt, Annahmeverzug

  1. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Bei werkvertraglicher freier Kündigung durch den Auftraggeber gelten die gesetzlichen Vergütungsregelungen (insbesondere § 648 BGB), soweit anwendbar.

  2. Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt Mitwirkungspflichten, kann SIGMA Ersatz der hierdurch entstehenden Mehraufwendungen verlangen und angemessene Fristsetzungen vornehmen.

14. Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung.

  2. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß rechtmäßig erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

15. Datenschutz

Soweit bei der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies nach den geltenden Datenschutzvorschriften. Ergänzend gelten die Datenschutzhinweise von SIGMA in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

16. Referenzen / Projektfotografie

  1. SIGMA ist berechtigt, nach Abnahme bzw. Inbetriebnahme Aufnahmen (Foto/Video) des fertiggestellten Projekts zu Referenzzwecken anzufertigen und zu verwenden, insbesondere für Website, Präsentationen, Angebote, Ausschreibungen sowie Social-Media-Kanäle von SIGMA.

  2. Standardmäßig erfolgt die Veröffentlichung ohne Nennung von Auftraggeber, Marke oder Filialbezeichnung, sofern nicht nachfolgend etwas anderes vereinbart ist.

  3. Eine Nennung des Auftraggebers, der Marke (z. B. Filialist) oder des konkreten Standorts/Objekts erfolgt nur nach vorheriger Freigabe in Textform (z. B. per E-Mail).

  4. SIGMA wird bei Erstellung und Veröffentlichung darauf achten, keine vertraulichen Informationen abzubilden, insbesondere keine nicht öffentlichen Betriebsabläufe, Sicherheits- oder Technikbereiche, internen Aushänge, Preisinformationen außerhalb des üblichen Verkaufsauftritts, sowie keine personenbezogenen Daten (z. B. Mitarbeiter/Kunden).

  5. Der Auftraggeber kann der Verwendung aus wichtigem Grund in Textform widersprechen (z. B. laufende Refit-Rollouts, Wettbewerbs- oder Sicherheitsgründe). In diesem Fall wird SIGMA die betroffenen Inhalte ab Zugang des Widerspruchs nicht weiter veröffentlichen und im Rahmen des Zumutbaren entfernen.

  6. Rechte Dritter (z. B. Vermieter/Hausrecht, Markenrechte, urheberrechtlich geschützte Grafiken) bleiben unberührt. Erforderliche Zustimmungen werden vom Auftraggeber bereitgestellt, soweit sie seiner Sphäre zuzuordnen sind.

  

17. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Recht

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von SIGMA.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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